AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von WER-BEN.com

Inhaltsverzeichnis:

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Angebote, Vertragsschluss, Form
§ 3. Zusammenarbeit
§ 4. Leistungen
§ 5. Mitwirkungsleistungen
§ 6. Leistungsänderungen
§ 7. Freigabe
§ 8. Teilabnahmen
§ 9. Termine
§ 10. Rechte
§ 11. Lieferung und Versand
§ 12. Vergütung
§ 13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
§ 14. Mängelansprüche
§ 15. Haftung
§ 16. Fremdinhalte, Domain-Namen
§ 17. Eigentumsvorbehalt
§ 18. Geheimhaltung, Referenznennung
§ 19. Datenschutz
§ 20. Schlussbestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen WER-BEN.com | Digitale Strategien & Konzepte, An der Waage 4, 97264 Helmstadt, Deutschland, (nachfolgend „WER-BEN“) und dem Kunden (bzw. Auftraggeber), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1. 2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt WER-BEN nicht an, es sei denn, der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1. 2. WER-BEN hat das Recht, während eines laufenden Vertragsverhältnisses diese AGB abzuändern. Dazu hat WER-BEN dem Kunden die zu geänderten AGB spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anzubieten. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn WER-BEN in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

§ 2. Angebote, Vertragsschluss, Form

2. 1. Der Vertrag kommt durch die Angebotsbestätigung, durch die vereinbarte Anzahlung des Angebots, des Kunden zustande.

2. 2. Verträge sowie Nebenabreden, Nachträge und Vertragsänderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit mindestens der Textform.

2. 3. Angebote von WER-BEN sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich. An verbindliche Angebote hält sich WER-BEN für eine mit dem Datum des Angebots beginnende Frist von zwei Wochen gebunden, es sei denn, das Angebot sieht eine andere Frist vor.

2. 4. Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software, sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die ihm im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen von WER-BEN übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von WER-BEN.

§ 3. Zusammenarbeit

3. 1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffenden Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in Bezug auf die benannten Personen haben die Parteien unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. 2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

3. 3. Nebenabreden, die während der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und WER-BEN getroffen werden und die von WER-BEN geschuldete Leistung konkretisieren, werden unter den folgenden Voraussetzungen für den Kunden und WER-BEN verbindliche Vereinbarungen: WER-BEN stellt die Nebenabrede in Textorm und der Kunde widerspricht dem nicht unverzüglich; oder WER-BEN bestätigt dem Kunden die Nebenabrede zumindest in Textform und der Kunde widerspricht dem nicht unverzüglich.

§ 4. Leistungen

4. 1. Die Einzelheiten der von WER-BEN für den Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder der Auftragsbestätigung, sowie den jeweiligen Vereinbarungen, die zwischen WER-BEN und dem Kunden gemäß Ziffer 3.3 verbindlich wurden.

4. 2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist WER-BEN nicht zur Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, Source-Code, Dokumentation, etc. verpflichtet.

4. 3. WER-BEN ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

4. 4. WER-BEN schuldet keine patent-, muster-, urheber- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit, es sei denn, es ist gesondert vereinbart.

4. 5. WER-BEN schuldet keine Integration ihrer Leistung in die Systeme oder Systemumgebung des Kunden, es sei denn, es ist gesondert vereinbart.

4. 6. Sofern eine Integration der erbrachten Leistung in die Umgebung oder die Systeme des Kunden vereinbarungsgemäß erfolgt, ist der Kunde für die Überprüfung der Leistung auf Sicherstellung der gewünschten Funktion und eine problemlose Verwendung verantwortlich. Dies gilt auch, wenn WER-BEN im Auftrag des Kunden an der Systemumgebung oder Systemen arbeitet.

§ 5. Mitwirkungsleistungen

5. 1. Der Kunde unterstützt WER-BEN bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit dies für die Erfüllung der von WER-BEN vertraglich geschuldeten Leistungen notwendig ist.

5. 2. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Kommt zwischen dem Kunden und WER-BEN über das Format keine Einigung zustande, hat WER-BEN das Recht, das Format nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dies gilt sowohl für das Format, in welchem der Kunde WER-BEN, als auch für das Format, in welchem WER-BEN dem Kunden Inhalte bereitzustellen hat.

5. 3. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Diese richten sich nach den üblichen Stundensätzen von WER-BEN (Ziffer 12.1). Außer diese Arbeiten sind im Angebot inbegriffen.

5. 4. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen WER-BEN unverzüglich mitzuteilen.

5. 5. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, hat WER-BEN dem Kunden nicht zu vergüten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 6. Leistungsänderungen

6. 1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies WER-BENn in Textform durch die vereinbarten Ansprechpartner (siehe § 3) mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz (siehe § 12) von WER-BEN zu vergüten.

6. 2. WER-BEN teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie ihm entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6. 3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich WER-BEN und der Kunde bezüglich des Inhalts des Vorschlags von WER-BEN zur Umsetzung des Änderungswunsches miteinander abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

6. 4. Vereinbarte Fristen werden, wenn und soweit sie von der Änderung betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und dem Ausmaß der Änderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verlängert. WER-BEN wird dem Kunden die neuen Fristen mitteilen.

6. 5. Wünscht WER-BEN eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt dieser dies dem Kunden in Textform durch die vereinbarten Ansprechpartner mit und unterbreitet ihm einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6. 2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6. 3. und 6. 4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt WER-BEN. Die Kosten der Umsetzung trägt entsprechend der getroffenen Vereinbarung der Kunde.

§ 7. Freigabe

7. 1. Nach Aufforderung durch WER-BEN ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.  

7. 2. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (siehe § 6).

7. 3. Sofern eine Integration der erbrachten Leistung in die Umgebung oder die Systeme des Kunden erfolgt, ist der Kunde für die Überprüfung der Leistung auf Sicherstellung der gewünschten Funktion und problemlosen Verwendung selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn WER-BEN im Auftrag des Kunden an Umgebung oder Systemen handelt.

§ 8. Teilabnahmen

8. 1. WER-BEN ist berechtigt, vom Kunden die Abnahme von Teilen der vereinbarten Leistung zu verlangen, sobald und soweit sich die Teilleistung bei natürlicher Betrachtungsweise abtrennen lässt und eine gebrauchstaugliche selbständige Einheit darstellt. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist nicht erforderlich. Der Anspruch von WER-BEN auf eine Teilabnahme in diesem Sinne besteht insbesondere im Hinblick auf Pflichtenhefte, Spezifikationen, Konzepte, Entwürfe, Prototypen und Entwicklungsstadien von Software.

8. 2. Ist eine Teilleistung abgenommen, stellen anschließende Änderungen dieser Teilleistung eine Leistungsänderung dar. Für entsprechende Wünsche, eine abgenommene Teilleistung zu ändern, gelten dementsprechend die Regelungen in § 6 dieser AGB.

§ 9. Termine

9. 1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von
Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat WER-BEN nicht zu vertreten. Sie berechtigen WER-BEN, das Erbringen der betreffenden Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

9. 2. WER-BEN wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt aufzeigen.

9. 3. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

§ 10. Rechte

10. 1. WER-BEN gewährt dem Kunden, aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.

10. 2. Will der Kunde von WER-BEN gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

10. 3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

10. 4. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertiggestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken WER-BEN als Urheber zu benennen.

10. 5. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 11. Lieferung und Versand

11. 1. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) von Arbeiten oder Leistungen trägt, unabhängig vom Übermittlungsmedium, der Kunde.

11. 2. Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, oder ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.

11. 3. Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann WER-BEN die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. WER-BEN wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

11. 4. Die Kosten für Versand und Verpackung trägt der Kunde.

§ 12. Vergütung

12. 1. WER-BEN orientiert sich für Beratungs-, Entwicklungs- und Design-Leistungen an branchenüblichen Honoraren. Zu Grunde liegende Zeitaufwände richten sich ebenfalls nach bekannten, veröffentlichten Leitfäden bzw. nach Erfahrungen aus bewährten, effizienten Methoden und Vorgehen. (Für Design-Leistungen gelten die Zeitaufwandsangaben der Empfehlungen des Vereins Allianz deutscher Grafiker, (www.agd.de.) Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung berechnet WER-BEN für Beratungsleistungen im Bereich Geschäftsprozesse, Informationstechnologie, Marketing, Projektmanagement-Tätigkeiten, Entwicklungsarbeiten und Design-Leistugen einheitlich 90,00 Euro pro Stunde zzgl. 19% der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart. 

12. 2. Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung in einem Zeittakt von 15 Minuten, d. h. WER-BEN ist berechtigt, dem Kunden pro angefangenen 15 Minuten ein Viertel der für eine Stunde vereinbarten Vergütung zzgl. 19% der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verrechnen.

12. 3. Der Kunde erhält kalendermonatlich eine Rechnung.

12. 4. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, so sind 33,33% der Vergütung bei Auftragsbestätigung als Vorschuss zur Zahlung an WER-BEN fällig, soweit keine anderen Zahlungsvereinbarungen schriftlich geschlossen wurden.

12. 5. Darüber hinaus kann WER-BEN angemessene Abschlagszahlungen verlangen, wenn Teile der vereinbarten Leistung (im Sinne von Ziffer 7. 1.) erbracht worden sind. Die Schlusszahlung ist spätestens bei Abnahme bzw. Einsatz des Liefergegenstandes durch den Kunden fällig.

12. 6. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. 19% der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

12. 7. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung hat der Kunde WER-BEN die Aufwendungen zu ersetzen, die WER-BEN im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen. Insbesondere hat der Kunde WER-BEN Fahrt-, Reise- und Kosten einer auswärtigen Unterbringung von Mitarbeitern zu ersetzen. Für die Nutzung der Kraftfahrzeuge von WER-BEN wird ein Aufwendungsersatz von 1,00 Euro zzgl. 19% der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro gefahrenem Kilometer vereinbart. Reisezeit der Mitarbeiter von WER-BEN ist Arbeitszeit und wird zusätzlich vergütet.

12. 8. Aufwandsschätzungen, Kostenschätzungen und -voranschläge von WER-BEN sind unverbindlich. § 649 BGB ist ausgeschlossen.

§ 13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

13. 1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen von WER-BEN ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu bezahlen. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

13. 2. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist WER-BEN berechtigt, die Arbeit einzustellen bzw. die Leistung auszusetzen und den Kunden darüber zu informieren.

13. 3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. 4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

§ 14. Mängelansprüche

14. 1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung.

14. 2. WER-BEN ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

14. 3. Schlägt die zweite Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

14. 4. Dies gilt auch, wenn WER-BEN die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

§ 15. Haftung

15. 1. Eine Haftung von WER-BEN – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von WER-BEN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

15. 2. Haftet WER-BEN gemäß Ziffer 15. 1. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen WER-BEN bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

15. 3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 15. 2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten mediendesigns verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von WER-BEN gehören.

15. 4. In den Fällen der Ziffern 15. 2. und 15. 3. haftet WER-BEN nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

15. 5. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet WER-BEN ebenfalls nur in dem aus den Ziffern 15. 1. bis 15. 4. ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen wäre. Letztere Einschränkung gilt nicht, soweit es zu den von WER-BEN nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldeten Leistungen gehört, angemessene Vorsorgemaßnahmen für den Kunden zu treffen.

15. 6. Die Haftungsbeschränkung gemäß der Ziffern 15. 1. bis 15. 5. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von WER-BEN.

15. 7. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres.

15. 8. Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

§ 16. Fremdinhalte, Domain-Namen

16. 1. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist WER-BEN nicht verantwortlich. WER-BEN ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sofern sie gewichtige Risiken erkennt, wird WER-BEN den Kunden darauf hinweisen.

16. 2. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte von WER-BEN selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die von WER-BEN schad- und klaglos.

§ 17. Eigentumsvorbehalt

17. 1. Sofern Eigentum im rechtlichen Sinne an ihnen bestehen kann, bleiben sämtliche Leistungen von WER-BEN bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihrer Geldansprüche aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, im Eigentum (Vorbehaltsware oder Vorbehlatsleistungen) von WER-BEN.

17. 2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in derartige Leistungen hat der Kunde WER-BEN unverzüglich zu benachrichtigen.

17. 3. Übersteigt der realisierbare Wert der für WER-BEN bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als zehn (10) Prozent, so gibt WER-BEN auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

§ 18. Geheimhaltung, Referenznennung

18. 1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und
das Konditionengefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

18. 2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

18. 3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

18. 4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger textlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf WER-BEN den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

18. 5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. WEr-BEN übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. WER-BEN setzt standardmäßig verschlüsselte Verbindungen für die Übermittlung von E-Mails ein (Standard TLS), soweit dies mit dem empfangenden Mailserver des Kunden möglich ist. Eine verschlüsselte Kommunikation (z. B. mittels S/MIME-Zertifikaten) ist ebenso standardmäßig aktiv, soweit der Kunde solche Techniken (z. B. S/MIME-Zertifikate) ebenfalls nutzt.

§ 19. Datenschutz

19. 1. WER-BEN ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betref-
fenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verar-
beiten und einzusetzen.

19. 2. Die Weitergabe an Dritte ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o. ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

19. 3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften nach der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer Normen einzuhalten. Die technisch und organisatorisch notwendigen Maßnahmen werden berücksichtigt.

§ 20. Schlussbestimmungen

20. 1. Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von WER-BEN.

20. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Würzburg. WER-BEN hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

20. 3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

20. 4. Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

20. 5. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen sollten, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.

Stand dieser AGB: 01. 11 . 2024

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