DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Wie Unternehmen im B2B-Bereich mit der DSGVO umgehen können: Kritik und praxisnahe Lösungen

Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 steht der B2B-Sektor vor erheblichen Herausforderungen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fragen sich, wie sie neue Kunden gewinnen können, ohne gegen die strengen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Kritikpunkte an der DSGVO im B2B-Bereich und stellt praxisnahe Lösungen vor

DSGVO im Bereich von Websites

Für kleine Unternehmen (KMU) im Bereich Websites hat der „Stand der Technik“ gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkrete Auswirkungen, insbesondere wenn die Website bereits 5–10 Jahre alt ist. Hier erkläre ich im Klartext, was das bedeutet, welche Anpassungen nötig sind und wie mit älteren Websites umgegangen werden sollte. Was bedeutet „Stand der Technik“ für KMU-Websites?

DSGVO und „Stand der Technik“

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet den Begriff „Stand der Technik“ als zentrale Anforderung für die Sicherheit der Datenverarbeitung. Dieser Begriff ist besonders relevant, wenn es um technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) geht, die Unternehmen ergreifen müssen, um personenbezogene Daten zu schützen. Was bedeutet „Stand der Technik“ in der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Grundlagen und Bedeutung

Was ist die DSGVO? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), offiziell Verordnung (EU) 2016/679, trat am 25. Mai 2018 in Kraft und stellt die zentrale Datenschutzregelung der Europäischen Union dar. Sie harmonisiert die Datenschutzstandards in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, und legt verbindliche Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest – wie Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder andere identifizierbare…

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